Die ZEIT hat einen sehr seltsamen Bericht über die Kitalandschaft in Berlin und insbesondere über die Kitaaufsicht veröffentlicht. Unser befremdeter Kommentar dazu! Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…] Sie haben Fragen zum
Meldung bei der Kita-Aufsicht – Wann?
Gemäß § 47 Nr. 2 SGB VIII müssen bereits mögliche Kindeswohlgefährdungen von der Kita gemeldet werden. § 47 SGB VIII regelt für Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger ganz bestimmte „Meldepflichten“. So heißt es im Gesetzestext zu § 47 Nr. 2 SGB
„Kaum eine Kita hat ein qualifiziertes Beschwerdemanagement“
Ein hochaktuelles Thema, nicht erst seit dem Bekanntwerden der angeblichen Vorfälle in einer Kita in Mainz: effektives Beschwerdemanagement im Kindergarten Die angeblichen Vorfälle in der Kita in Mainz haben bundesweit für Betroffenheit gesorgt. Alle unsere +1.000! Videos hier in der