Kündigung des Kita-Platzes durch Eltern soll mindestens 4 Mal pro Jahr möglich sein! Ein von uns vertretenes Elternpaar aus Bonn hatte aus Gründen der familiären Planungssicherheit bereits vor der Geburt und rund 14 Monate vor Beginn der Betreuung einen Vertrag
Landgericht Bonn kippt Allgemeine Geschäftsbedingungen im Betreuungsvertrag
