Ich habe nichts gemacht! Wie kann ich mich gegen den Vorwurf wegen angeblich übergriffigem Verhalten als Erzieher*in wehren? Am Morgen noch geht man sorglos in die Kita zur Arbeit. Und dann: völlig unvorhersehbar verlangt die Kitaleitung oder der Träger ein
#Kitarechtler.de – Folge 136 – Meldepflichten für Kita und Hort bei möglichen Kindeswohlgefährdungen?
Nicht vergessen! Gemäß § 47 SGB VIII gibt es Meldepflichten für Träger genehmigungspflichtiger Einrichtungen (Kinderladen, Kita, Hort, etc.) – aber Erzieher müssen aber auch informieren! > Lesen Sie, was andere über uns sagen! < >> Täglich mehr auf Facebook << von Rechtsanwalt