Muss bei einer Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige eine Abmahnung befürchtet werden?

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Das Arbeitsgericht Göttingen entschied gerade über einen Fall, in dem eine Fachkraft im medizinischen Bereich nach einer Gefährdungsanzeige durch ihren Arbeitgeber abgemahnt wurde. Die Angestellte arbeitete in einem für sie neuen Bereich zusammen mit zwei Azubis. Sie fühlte sich überfordert und hatte Angst, dass eine Gefahr für sie oder die Patienten entstehen könnte und gab eine Gefährdungsanzeige ab. Die Klinik gab aber an, dass der Betreuungsschlüssel wohl ausreichend sei und mahnte die Angestellte ab.

Da es auch in Kitas einen Betreuungsschlüssel gibt, ist das Beispiel sehr gut auf den Kita-Alltag übertragbar. Die Frage ist somit auch für Erzieherinnen und Erzieher interessant. Das Arbeitsgericht Göttingen entschied nämlich, dass die Abmahnung durch den Arbeitgeber nicht in Ordnung war. Arbeitnehmer müssen also bei Abgabe einer Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige in keinem Fall eine Abmahnung befürchten.

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Überlastungsanzeigen können gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer sich durch eine Situation überlastet fühlt, die der Arbeitgeber durch externe Faktoren zu vertreten hat. Eine Gefährdungsanzeige hingegen sollte man abgeben, wenn betroffene Personen in irgendeiner beruflichen Situation in Gefahr geraten.

Tatsächlich ist der Arbeitnehmer sogar dazu verpflichtet solche Anzeigen zu machen. Das ergibt sich einerseits aus der Treuepflicht, die in manchen Fällen vertraglich festgehalten ist, aber auch sonst besteht, andererseits aber auch aus dem Gesetz. In § 16 Arbeitsschutzgesetz ist diese Verpflichtung gesetzlich geregelt.

So entschied auch das Arbeitsgericht: da eine gesetzliche Verpflichtung für solche Hinweise durch den Arbeitnehmer besteht, kann es auf keinen Fall gerechtfertigt sein ihn dafür abzumahnen. Der Arbeitnehmer muss die Gefahr auch nicht wie ein Sachverständiger einschätzen können, es kommt nur auf seine/ihre subjektive Einschätzung an. 

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Kitarecht Folge 238: Abmahnung für Überlastungsanzeige / Gefährdungsanzeige?!