Achtung Gesetzesänderung! Die Schriftform für eine Kündigung kann Eltern nicht mehr ohne Weiteres abverlangt werden! Achtung Gesetzesänderung! Für ab dem 01.10.2016 abgeschlossene, vorformulierte Betreuungsverträge kann von Eltern nicht mehr u.a. eine Kündigung in Schriftform eingefordert werden – es sei denn,