Das Sozialgericht Karlsruhe stellt fest, dass der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erfüllt sei durch Zuweisung an Förderschule Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelt u.a. „dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in