Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg macht es nochmal deutlich: Kindergärten im Wohngebiet sind grundsätzlich zulässig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss zum Az.: 8 S 1813/13) ist erfreulich deutlich: “Allgemeine Wohngebiete dienten nur vorwiegend, aber nicht ausschließlich dem Wohnen.” und: “Gerade dort bestehe für