Müssen Träger Schadensersatz wegen verzögerter Wiedereingliederung von schwerbehinderten Mitarbeiter*innen zahlen? Träger müssen die Beschäftigungswünsche ihrer schwerbehinderten Beschäftigten ernst nehmen. Falls sie das nicht tun können die Konsequenzen teuer ausfallen: In Form von Schadensersatz muss der entgangenen Lohn der betroffenen Person