Nr. 12 von 1.000 I Trampoline in Kita & Hort „Kinder sind auf die richtige Benutzung hinzuweisen: max. Nutzerzahl (z.B. Benutzung nur jeweils einzeln). Beschränkung auf Fußsprünge. Untersagen von Rücken- oder Bauchsprüngen sowie Salti“ (Unfallkasse Hessen) Alle unsere +1.000! Videos hier
Hinweise der Unfallkassen Nr. 12: Trampoline in Kita & Hort
