Nächsten Monat sind wir wieder on Tour! Und es gibt noch einige freie Plätze – wir freuen uns! In weniger als einem Monat geht unsere deutschlandweite ‚Kitarechtler on Tour‘-Veranstaltungsreihe wieder los! Was Sie erwartet: Die Fortbildung zu Aufsichtspflicht, Haftung,
Allergenkennzeichnung im Kindergarten oder Hort
Allergenkennzeichnung ist auch für Kitas verpflichtend! Seit dem 13. Dezember 2014 ist gemäß der sogenannten Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) auch in Kita, Hort und Schule über etwaige Allergene im Essen Auskunft zu erteilen. > Lesen Sie, was andere über uns sagen! <