Genügt die Regelung zur Vertraulichkeit im Arbeitsvertrag dem Datenschutz? Der Kita-Träger hat die Pflicht den Datenschutz von Erzieher*innen, Kindern und den Familien zu gewährleisten. Dafür ist die Klausel zur Vertraulichkeitsvereinbarung bzw. Verschwiegenheitserklärung im Arbeitsvertrag nicht ausreichend! Alle unsere +1.000! Videos hier
„Streng vertraulich“ im Erzieher*in-Arbeitsvertrag ausreichend?
Genügt die Regelung zur Vertraulichkeit im Arbeitsvertrag dem Datenschutz? Der Kita-Träger hat die Pflicht den Datenschutz von Erzieher*innen, Kindern und den Familien zu gewährleisten. Dafür ist die Klausel zur Vertraulichkeitsvereinbarung bzw. Verschwiegenheitserklärung im Arbeitsvertrag aber nicht ausreichend! Denn im Kita-Alltag kommen