Achtung Gesetzesänderung! Die Schriftform für eine Kündigung kann Eltern nicht mehr ohne Weiteres abverlangt werden! Achtung Gesetzesänderung! Für ab dem 01.10.2016 abgeschlossene, vorformulierte Betreuungsverträge kann von Eltern nicht mehr u.a. eine Kündigung in Schriftform eingefordert werden – es sei denn,
#Kitarechtler.de Folge 123 – Auswirkung Gesetzesänderung auf Kita-oder Hort-Betreuungsvertrag?
Eine Änderung im Kitagesetz oder in der Kitasatzung und der Betreuungsvertrag ist unwirksam? So ein Betreuungsverhältnis in Krippe und Kindergarten dauert ja bekanntlich ein paar Jahre. Und ein einmal geschlossener Betreuungsvertrag zwischen Kita-Eltern und Kita-Träger gilt zunächst grundsätzlich zwischen den