Eine sog. “Wiederholungskündigung” zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei identischen Sachverhalt ist unzulässig! “Die Kündigung der Erzieherin war unwirksam, die Kündigungschutzklage deshalb begründet, das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst – …egal, dann kündigen wir halt nochmal und schauen was passiert!” So oder so