Nr. 103 von 1.000 I Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände „Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände: „Damit Augenverletzungen durch hervorstehende Handgriffe und Fußstützen vermieden werden, muss am Griff- und Fußstützenende eine Querschnittsfläche von mindestens 15 cm² vorgesehen werden.“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere
#30SekKitarecht Folge 63 – Mit Kordeln Kita-Spielgerätverbot
Mit Jacken-Kordeln oder -Schnüren haben Kinder in Kita, Kindergarten oder Hort (und auch sonst) nichts auf Rutschen, Schaukeln oder Klettergerüsten zu suchen! Wichtig für Erzieher: Die Unfallkasse teilt immer wieder mit, dass Jacken mit Kordeln etc. eine Gefahr für spielende