Nr. 10 von 1.000 I Slacklines in Schule und Hort „Die empfohlene Nutzungshöhe beträgt 50 cm (ca. Kniehöhe des Nutzers). Die maximale Nutzungshöhe beträgt 90 cm (höchstens jedoch eine Handbreite unter der Schritthöhe des Nutzers).“ (Unfallkasse Bayern) Alle unsere +1.000! Videos
Kitas im allgemeinen Wohngebiet
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg macht es nochmal deutlich: Kindergärten im Wohngebiet sind grundsätzlich zulässig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss zum Az.: 8 S 1813/13) ist erfreulich deutlich: “Allgemeine Wohngebiete dienten nur vorwiegend, aber nicht ausschließlich dem Wohnen.” und: “Gerade dort bestehe für