Zur Aufsichtspflicht gehört auch das Tragen von gefährlichem Schmuck zu unterbinden

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ohrringeverbot

Die Luise kommt mit einer Halskette, Ben hat eine Kette mit Trillerpfeife um den Hals, der kleine Ludwig ein schickes, geknotetes Halstuch mit Stickereien und Greta hat gleich eine ganze Kollektion an Armreifen am Handgelenk.

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Wir hatten schon einmal in einem Videobeitrag insbesondere über ein Verbot von Ohrringen und Halsketten in der Kita berichtet.   

Nun ist uns jüngst eine Empfehlung der Unfallkasse Sachsen generell zu Schmuck in Kindergarten, Kita, Hort und Schule in die Hände geraten.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Dort wird vor dem Hintergrund eines schlimmen Unfalls in einer Kita im Jahr 2011 (ein kleines Kind hatte sich mit einer Kastanienkette stranguliert) noch einmal richtigerweise dringend darauf hingewiesen, möglichst jeden potentiell gefährlichen Schmuck aus der Kita zu verbannen, denn Bewegung findet dort schließlich auch außerhalb des Bewegungsraums oder den Bewegungsangeboten statt. 

Bei fehlender Einsicht von Eltern und / oder Kindern muss eben mittels ausdrücklicher Benennung in der Kita-Hausordnung durch den Träger reagiert werden. Das erleichtert auch die Arbeit der Erzieher.

Die Sicherheit der Kinder geht vor.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Schmuck in der Kita?
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