Was ist, wenn bei der Medikamentenabgabe in der Kita etwas schief läuft? Gibt es dann den Schutz der Unfallkasse für die beteiligten Erzieher?

pic_holger_klein

Arzneimittelabgabe in der Kita ist immer wieder ein wichtiges Thema für Erzieher und Kita-Leitungen.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Was aber gilt nach Auffassung der Unfallkasse, wenn etwas schief läuft bei der Medikamentenabgabe – zum Beispiel wenn ein Medikament aus Versehen falsch dosiert wird oder es unvorhergesehene Wechselwirkungen gibt?

Tritt dann der Schutz der gesetzlichen Unfallkasse ein?

von Rechtsanwalt Holger Klaus

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

#30SekKitarecht Folge 59 – Medikamentenabgabe in der Kita & Unfallkasse