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Ein Kinderschutzkonzept für die Kita sollte eigentlich heutzutage Standard sein. Auch ein Brandschutzkonzept wird (hoffentlich) überall vorhanden sein. Sicherlich ist dieses auch mit einem Räumungskonzept für den Notfall verbunden, so dass (auch hoffentlich) jeder in Krippe, Kindergarten oder Hort vom Erzieher über Koch und Hausmeister weiß, was im Ernstfall zu tun ist.
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Allerdings könnte es angezeigt sein, noch weitergehender über ein sogenanntes Bedrohungskonzept nachzudenken. Vielleicht muss man dieses sogar mancherorts. Denn die denkbaren Gefahrensituationen beschränken sich bekanntermaßen nicht nur auf den Ausbruch eines Feuers oder die Fälle von Kindeswohlgefährdungen.
Wir haben uns dazu in unserem Kitarechtler-Podcast ein paar Gedanken gemacht und auch aufgezeigt, warum gerade Ereignisse aus jüngster Zeit zu diesem Thema haben aufhorchen lassen.
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Aus haftungsrechtlicher Sicht ist so ein umfassender Ansatz bzw. eine entsprechende Gefahrenanalyse und daraus abgeleitet, die Erweiterung des Konzepts, natürlich ebenfalls zu empfehlen.
Denn im Fall der Fälle wird man Träger-Verantwortliche immer fragen, ob ein solches Szenario voraussehbar war und deshalb in ein Bedrohungskonzept hätte mit einfließen müssen. Und seien wir ehrlich: Welches Szenario ist denn heute schlichtweg undenkbar?
Daher: Gerade Brennpunkt-Kitas, gerade Kitas mit gefährdeten Kindern (z.B. Kinder von Botschaftsangehörigen, oder Kinder mit Bezug zu heftigen Sorgerechtsstreitigkeiten) sowie Kitas in den den Innenstadtbereichen deutscher Großstädte sollten über dieses Thema intensiver nachdenken.
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