podcast_header

Play

Wenn es um die Betreuung von Kindern in Kita, Kindergarten oder Hort geht, verneint der Bundesgerichtshof (BGH) das Vorliegen von sogenannten Diensten höherer Art.  In der Altenpflege bei häuslichen Pflegediensten wurden dagegen vom BGH das Vorliegen von Diensten höherer Art bejaht.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Wir fanden und finden diese Unterscheidung wenig nachvollziehbar. 

Denn in beiden Fällen geht es um die Pflege und Betreuung von Menschen, nur – plakativ ausgedrückt – einmal von kleinen Menschen und eben ein anderes Mal von größeren Menschen. Im Kita-Betreuungsverhältnis kommt sogar noch die pädagogische Komponente hinzu, die mithin sogar ein „mehr“ darstellt.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang eine weitere Entscheidung des BGH zu Diensten höherer Art.

Denn diese können vorliegen, wenn, so der BGH, zusätzlich medizinische Maßnahmen geschuldet sind, selbst wenn diese gar nicht erforderlich sein sollten.

Vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel in Hamburg (und sicherlich auch bald andernorts) Träger zur Erfüllung des Inklusionsgedanken, auch zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Kinder in Kita und Hort verpflichtet werden, ist das eine spannende Entwicklung.

Aber hören Sie selbst!

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

Alle unsere Podcasts im Überblick -> hier <-

Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Kitarechtler.de Podcast #18: Kinderbetreuung = Dienste höherer Art, § 627 BGB?