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DSGVO: Warum für Kitas die neue Vereinfachung in Hinblick auf die Stellung einer*s Datenschutzbeauftragten leider so gar nichts bringt. Zwar hat der Bundestag jüngst die Grenze der Unternehmen, die Datenschutzbeauftragte stellen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeitende erhöht.
Allerdings bringt das eher einer Bäckerei oder einem Handwerksunternehmen etwas und eben nicht einer kleinen Kita oder einem kleinem Kinderladen – denn dort laufen derart sensible Daten zusammen, dass gerade diese Einrichtungen so oder so eine*n Datenschutzbeauftragte*n bestellen müssen.
Außerdem bleibt ja die Haftung für den Fall eines Datenschutzverstoßes selbst für Betriebe, die von der Vereinfachung profitieren, bestehen…
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