Was fällt alles in meinen Aufgabenbereich als Erzieher*in? Auch das Putzen der Toiletten?
Was genau fällt unter meinen Tätigkeitsbereich als Erzieher*in, Küchenhilfe, Koch und Köchin oder Hausmeister*in?
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Bin ich auch verpflichtet, die Toiletten zu reinigen? Natürlich nicht! Wenn in der Stellenbeschreibung nicht explizit das Reinigen der Toiletten aufgeführt ist, existiert eine solche Verpflichtung für Erzieher*innen auch nicht. Die Aufgaben und Pflichten von Erzieher*innen erklären wir in einem anderen Video noch ausführlicher.
Küchenhilfen oder Hausmeister*innen müssen ebenso wenig Toiletten putzen. Auch, wenn sich Sanitärbereiche direkt im Küchentrakt befinden. Denn obwohl die Küchenhilfe selbstverständlich für die Sauberkeit ihres Bereichs verantwortlich ist, muss sie nicht auch die Toiletten im Küchenbereich mit reinigen.
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So entschied es 2009 bereits ein Landesarbeitsgericht. Denn relevant ist die Arbeitsplatzbeschreibung, also die Tätigkeit im eigentlichen Sinne. Dies ist die Grenze der Arbeitgeber*innen, nach welcher er andere Tätigkeiten mit anordnen kann. Das Reinigen von Toiletten ist ein ganz anderer Bereich der Arbeitstätigkeit als Küchenhilfe oder Hausmeister*in im Normalfall. Also weder Erzieher*innen noch Küchenhilfen oder Hausmeister*innen müssen die Toiletten reinigen.
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