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Wichtig! Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden:

Es kommt für den Rechtsanspruch auf Betreuung eines Kindes ab 1 Jahr grundsätzlich NICHT darauf an, ob Eltern erwerbstätig sind oder anderweitig die Betreuung nicht sicherstellen können. Richtig so!

Bitte besuchen Sie zu dem Thema auch unsere Sonderseite zu den gerichtlichen Eilverfahren auf Nachweis eines Betreuungsplatzes hier!

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Kita2Day I Kitaplatz: Es kommt nicht darauf an, ob Eltern erwerbstätig sind!