Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
Wichtig! Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden:
Es kommt für den Rechtsanspruch auf Betreuung eines Kindes ab 1 Jahr grundsätzlich NICHT darauf an, ob Eltern erwerbstätig sind oder anderweitig die Betreuung nicht sicherstellen können. Richtig so!
Bitte besuchen Sie zu dem Thema auch unsere Sonderseite zu den gerichtlichen Eilverfahren auf Nachweis eines Betreuungsplatzes hier!
Sie haben Fragen zum Kitarecht?
Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.
Kita2Day I Kitaplatz: Es kommt nicht darauf an, ob Eltern erwerbstätig sind!