Wenn das Kita-Essen zum Zwang wird… ein aktueller Fall löst persönliche Betroffenheit und auch Erinnerungen aus… nämlich „Aufessen“! Wie das dann zu kleinen Gegenstrategien geführt hat.
Unser Video diskutiert einen Vorfall in einer Freiburger Kita, in dem Erzieher*innen Kinder zum Essen gezwungen haben sollen, bis diese sich erbrachen. Dies führt zu einer größeren Debatte über Zwangsernährung und pädagogische Grenzen in der Kinderbetreuung.
Wichtigste Punkte:
Vorfall in Freiburg: In einer Kita sollen Erzieher*innen Kinder zum Essen gezwungen haben, bis diese sich erbrachen. Rechtsanwalt Holger Klaus betont jedoch, dass die genauen Details des Falls unbekannt sind und daher keine endgültige Bewertung möglich ist.
Erfahrungsbericht: Er schildert seine eigenen Erfahrungen mit Zwangsernährung in einer katholischen Kita in den 1970er Jahren. Er und ein Freund stopften sich Essen in die Hosentaschen, anstatt es aufzuessen. Zuhause war die Reaktion dann entsprechend.
Pädagogische Grenzen: Das Video wirft die Frage auf, wo die Grenzen der Pädagogik im Kontext von Essenszeiten liegen. Der Autor vergleicht dies mit anderen Situationen wie der Mittagsruhe und betont, dass es wichtig ist, die Bedürfnisse der Kinder zu respektieren.
Appell an Erzieher*innen: Der Autor appelliert an Erzieher*innen, Kinder nicht zum Essen zu zwingen und die möglichen negativen Konsequenzen solchen Handelns zu bedenken.
Darüber hinaus sind natürlich auch die straf- wie arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu beachten, wenn ein solches Handeln herauskommt. Denn das will natürlich auch eine Kitaaufsicht erfahren. Denn es dürfte sich dann mit ziemlicher Sicherheit um Vorfälle und Entwicklungen handeln, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu gefährden.
Eine Kitaaufsicht will dann ziemlich genau wissen, wie ein Träger damit umgeht und wird sich sicherlich nicht mit dem doch recht unverbindlichen Hinweis, ein strenges Gespräch führen zu wollen, beruhigen lassen.
Anzeige, Abmahnung oder eventuell sogar Kündigung stehen dann auch im Raum.
Warum das wichtig ist:
Der Zwang zum Essen im Kindergarten ist ein hochsensibles Thema, da es stark mit den Rechten und dem Kindeswohl, also dem Schutz, der Kinder verknüpft ist. Es geht dabei um Situationen, in denen Kinder möglicherweise dazu gedrängt oder gezwungen werden, bestimmte Lebensmittel, Teile der oder die gesamte Mahlzeit zu essen, auch wenn sie nicht möchten. Dieser Ansatz ist nicht mehr zeitgemäß und zu den unzulässigen Erziehungsmethoden zuzurechnen, wenn z.B. erst ein Aufstehen und gegebenenfalls Weiterspielen an das Aufessen geknüpft wird.
Im Gegenteil sind die Erzieherinnen und Erzieher verpflichtet, hier die Rechte der Kinder zu wahren und ihre individuellen Bedürfnisse zu respektieren. Dies umfasst auch das Recht auf Selbstbestimmung beim Essen. Kinder haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie viel sie essen möchten. Das hat mit der Achtung ihrer persönlichen Grenzen und ihrer Entwicklung zu tun. Der Zwang zum Essen widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, die auch in Deutschland gilt, da das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt wird.
Denn der Zwang, bestimmte Lebensmittel zu essen oder aufzuessen, kann für Kinder negative Folgen haben. Kinder entwickeln eventuell eine negative Einstellung zu bestimmten Nahrungsmitteln oder zu Mahlzeiten allgemein, wenn sie unter Druck gesetzt werden. Sie verlieren den natürlichen Bezug zu ihrem Hungergefühl. Ein Zwang kann langfristig zu ungesundem Essverhalten und sogar zu Essstörungen wie Über- oder Unteressen führen. Kinder könnten zudem Ängste und Stress in Bezug auf das Essen entwickeln, was ihre emotionale und mentale Gesundheit beeinträchtigen kann.
Stattdessen ist auf einen respektvollen und unterstützenden Umgang mit dem Essverhalten der Kinder zu setzen.
Wie kann das erfolgen? Nun, es wäre schon hilfreich, wenn die gewünschten Essenssituationen nicht nur im pädagogischen Konzept einer Einrichtung etwas umfangreicher behandelt werden, sondern auch noch den Fachkräften vor Ort tatsächlich bekannt sind. Noch optimaler ist es natürlich, wenn der Zwang zum Essen als unzulässige Erziehungsmethode im Kinderschutzkonzept oder zumindest in einer entsprechenden Fortbildung thematisiert wird.
Denn gerade die Abgrenzung von Angebot, Ermutigung den „Kosteklecks“ doch mal „wenigstens“ zu probieren und der Verknüpfung „erst aufessen, dann spielen“ sollte bewusst gemahct werden. Nicht nur den Fachkräften, sondern auch den anderen Beschäftigten.
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