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Nr. 102 von 1.000 I Was ist u.a. bei den Spielgeräten und Klettergerüsten auf dem Kita-Freigelände zu beachten:

„Spiel(platz)geräte müssen mit einer Wartungs- und Prüfanleitung des Herstellers versehen sein und beachtet werden. Grundsätzlich ist die Prüfung und Wartung eines Spiel(platz)gerätes vor jeder Gebrauchssaison erforderlich. Eine Sichtprüfung, z. B. auf Sauberkeit, Bodenfreiheit, Bodenoberflächenbeschaffenheit, scharfe Kanten, Verschleiß vor Spielbeginn an und um die Spiel(platz)geräte, ist durchzuführen.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Lange und kalte Winter können an Spielgeräten zu Verschleiß führen, zum Beispiel Rost. Es kann auch sein, dass Äste auf das Spielplatzgelände gefallen sind oder sich Löcher gebildet haben, in welche man stolpern  und sich das Fußgelenk verletzten könnte. Deshalb sollten vor der Wiederinbetriebnahme die Spielgeräte auf Verrostungen, scharfe Kanten, Bodenoberflächenbeschaffeneheit, Sauberkeit und Bodenfreiheit durch Sichtprüfung in Betracht genommen werden.

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 102: Kita- und Krippen-Freigelände und die Aufsicht