Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 54: Kita-Badeausflug und die Aufsicht

Nr. 54 von 1.000 I Kita-Badeausflug und die Aufsicht:

„Mindestens eine Aufsichtsperson ist so einzuteilen, dass sie als Beobachter keinen persönlichen Kontakt zu den Kindern unterhält, sondern ausschließlich die Übersichtsfunktion behält.“

(Unfallkasse Berlin)

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Warum das wichtig ist:

Bei einem Ausflug mit mehreren Kindern in die Schwimmhalle kann es schnell trubelig und unübersichtlich werden. Es ist jedoch extrem wichtig, den Überblick über alle Kinder zu behalten, damit niemand verloren geht. Daher sollte eine Person genau für diese Aufgabe eingeteilt werden.

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