Nr. 54 von 1.000 I Kita-Badeausflug und die Aufsicht: „Mindestens eine Aufsichtsperson ist so einzuteilen, dass sie als Beobachter keinen persönlichen Kontakt zu den Kindern unterhält, sondern ausschließlich die Übersichtsfunktion behält.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier in der
Hinweise der Unfallkassen Nr. 54: Kita-Badeausflug und die Aufsicht
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