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Nr. 242 von 1.000 I Kita-Unfall und die „richtige“ Arztwahl:

„Im Bereich der Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen gilt die Besonderheit, dass jeder niedergelassene Arzt (auch Facharzt) zur Behandlung unfallverletzter Schüler berechtigt ist.

Diesem ist mitzuteilen, dass ein Unfall im Kindestagesstätten-Bereich vorliegt. Kommt dieser nach der Erstuntersuchung zu dem Ergebnis, dass eine Behandlungsdauer von mehr als einer Woche zu erwarten ist, wird er das verletzte Kind einem D-Arzt vorstellen, der dann über das weitere Heilverfahren entscheidet. “

(Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 242: Kita-Unfall und der Unfallarzt