Nr. 300 von 1.000 I Coronainfektion beim Kind in Kita oder Schule und die Meldung an die Unfallkasse:
„Wenn sich ihr Kind nachweislich in der Schule oder in der Notbetreuung mit Covid-19 angesteckt hat, kann es sich um einen Schulunfall handeln. In diesem Fall muss eine Abwägung mit außerschulischen Infektionswahrscheinlichkeiten vorgenommen werden. Die Infektion im Rahmen des Schulbesuchs muss durch eine Indexperson, die die Infektion übertragen hat, nachgewiesen werden.“
(Unfallkasse Hessen)
Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!
Sie haben Fragen zum Kitarecht?
Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.