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Kinderkleidung weg – haftet die Kita?

Antwort:
Kurzfassung: Tatsächlich sehr selten.

Langfassung: Der Garderobenbereich einer Krippe oder Kita scheint das heimliche Bermuda-Dreieck zu sein. Immer wieder verschwinden auf fast magische Weise Mützen, Hausschuhe, Handschuhe oder auch Jacken. Und überraschend tauchen andere Kleidungsstücke auf, die am Ende eines Kitajahres offensichtlich von keinem Kind beziehungsweise dessen Eltern vermisst wurden.

Aber Spaß beiseite:

Wer haftet, wenn Kleidungsstücke im turbulenten Kita-Alltag verschwinden?

Gleich vorneweg: Ein schickes Schild à la „Für Garderobe wird nicht gehaftet“ ist wenig hilfreich. Denn bei den benannten Kleidungsstücken muss eine Einrichtung damit rechnen, dass diese schon aufgrund von Witterungsverhältnissen mitgebracht werden.

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Häufig werden Eltern ja sogar ausdrücklich dazu aufgefordert, z.B. Hausschuhe oder Matschhose oder Wechselwäsche mitzubringen. Dies hat zur (rechtlichen) Folge, dass grundsätzlich hierdurch der Kita gewisse Obhutspflichten für das Nichtverschwinden entstehen und im Fall eines Verlustes tatsächlich eine Haftung entstehen könnte.

Aber keine Panik! Es gibt nämlich im Juristischen so etwas „Schönes“ wie das „Mitverschulden“.

Dies bedeutet, dass sich Eltern es nachteilig zurechnen lassen müssen, wenn sie im Wissen um die konkrete Garderobensituation – zumeist unbeaufsichtigt, mit einem großen Durcheinander in Bringe- und Abholsituationen und der Anwesenheit von verschiedensten Abholberechtigten – ihrem Kind besonders wertvolle Kleidungsstücke mitbringen. Dass in einer Krippe oder Kita Kleidungsstücke verschwinden, dürfte – was rechtlich von Bedeutung ist! – eigentlich allgemein bekannt sein. Ist dann womöglich auch noch auf Namenskennzeichnungen verzichtet worden, erhöht sich das sogenannte Mitverschulden von Eltern zusätzlich.

Darf dann noch davon ausgegangen werden, dass es sich bei den im Laufe des Kitajahres verschwundenen Kleidungsstücken nicht stets um Neuware handelt, dürfte der finanzielle Schaden der Eltern unter Einbeziehung des Mitverschuldens im Einzelfall tatsächlich äußerst gering sein – nah oder vielleicht sogar unter jeglicher Bagatellgrenze. Eine faktische Haftung durch die Kita findet somit fast nie statt.

Tipp:

Um das oben Gesagte weiter abzusichern, raten wir an, vielleicht über einen Infozettel zum Betreuungsvertrag oder gerne auch zum Beginn eines jeden Kitajahres die Elternschaft explizit darauf hinzuweisen, dass der Garderobenbereich eben nicht die ganze Zeit durch Euch überwacht wird (worauf ihr selbstverständlich auch gar keine Lust habt), dass eben eine Vielzahl von abholberechtigten Personen theoretisch und praktisch Zugriff auf die dort befindlichen Kleidungsstücke haben könnten und ihr auch deshalb empfehlt, auf wertvolle und neuwertige Kleidung zu verzichten.

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