>> Download als PDF hier <<

Kann öffentlichen Spielplätzen getraut werden?

Antwort

Kurze Antwort: Nein.

Langfassung: Auch wenn sich öffentliche Spielplätze zum Beispiel in geschützten Grünanlagen befinden oder die Benutzung nur nach bestimmten kommunalen Regeln (Verbot des Konsums von Alkohol oder Drogen, Benutzung nur für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, nur bestimmungsgemäßer Gebrauch der Spielgeräte, kein Zutritt mit Hunden) erlaubt und deshalb entsprechend beschildert ist: Bedauerlicherweise halten sich nicht alle daran.

>101KitaFragen – Übersicht<

Erzieher:innen müssen daher leider stets damit rechnen, dass Hinterlassenschaften wie Glasscherben, Drogenutensilien, Zigarettenstummel und andere unschöne Dinge ihnen und den Kindern begegnen könnten. Aber auch Vandalismus ist zu bedenken und hochgefährlich, wenn plötzlich einzelne Spielelemente (Schaukeln, Hängebrücken-Geländer, Haltestreben) nicht mehr sicher sind.

Deshalb geben die Unfallkassen unmissverständlich vor, dass ein öffentlicher Spielplatz vor der Freigabe zur Benutzung durch die Kinder zunächst einer Sichtkontrolle unterzogen werden muss.

Dabei kann die Verpflichtung zur Prüfung sogar weiter gehen: Dann nämlich, wenn es Zweifel gibt, dass die einzelnen Spielgeräte oder Klettertürme nicht mehr sicher benutzbar und „bespielbar“ sind. Dann wird sogar eine gewisse Funktionskontrolle erforderlich sein.

Tipp:

Ungeachtet des Hinweises der Unfallkassen lassen sich diese Pflichten auch aus den gerichtlichen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Aufsichtspflicht ableiten: Denn danach ist sinngemäß jeweils im konkreten Fall unter vernünftigen und verständigen Abwägungen das zu veranlassen, was möglichst Gefahren für die Kinder oder durch die Kinder abwehrt.

Und im „konkreten Fall“ eines öffentlichen Spielplatzes wird man wohl keinesfalls darauf vertrauen dürfen, dass sich dieser in exakt dem Zustand befindet, wie er beim letzten Besuch vorgefunden wurde. Dies gilt natürlich um so mehr, wenn es sich um einen ersten Besuch handelt.

Die Unfallkassen geben vor, dass zumindest die Sichtkontrolle ein „Muss“ ist. Das sollte nicht missachtet werden.

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail
Folgen Sie uns bei:
social_header

#101KitaFragen – Kann öffentlichen Spielplätzen getraut werden?