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Braucht jeder Träger eine/n Datenschutzbeauftragte/n?

Antwort

Kurze Antwort: Ja.

Langfassung: In kaum einem anderen Bereich fallen derart viele sensible Informationen an wie in einer Krippe oder Kita. Da sind natürlich an erster Stelle die Entwicklungsstände der betreuten Kinder, etwaige Krankheiten, Medikamentenbedarfe, Förderbedarfe, aber eben auch Informationen über familiäre Konstellationen.

Kommen dann noch zum Beispiel bei einer einkommensabhängigen Staffelung von Beiträgen oder Gebühren die entsprechenden Finanzdaten der Eltern hinzu, sind recht viele Umstände über eine Familie bei einem Träger bekannt.

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Was also, wenn all diese Informationen aufgrund eines zu leichtfertigen Umgangs plötzlich Unbefugten „in die Hände gelangen“ oder anderweitig offenbart werden? Der Schaden für die betroffenen Personen, Kind und Eltern, könnte immens sein. Denn in der heutigen Zeit lassen sich bekanntlich Informationen, die einmal „in der Welt sind“, kaum bis gar nicht mehr einfangen.

Dieses Problem hat auch der Gesetzgeber erkannt und daher eine Pflicht zur Bestellung eines/r betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Vorliegen bestimmter Umstände geschaffen. Dann zum Beispiel, wenn bei einem Kita-Träger in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Ginge es jedoch allein nach diesem Schwellenwert, wären viele kleinere Träger (und insbesondere Elterninitiativen) von der Pflicht zur Bestellung befreit. Tatsächlich sind sie es jedoch nicht, denn die Bestellungspflicht greift auch dann, wenn in einem beträchtlichen Umfang besondere Kategorien personenbezogener Daten (etwa Gesundheitsdaten) verarbeitet werden. Und das wird in Hinblick auf die Betreuung von Kindern und die damit verbundenen Dokumentationspflichten, sowie die abzugebenden Einschätzungen, etwa auch gegenüber Jugend- und Schulämtern, wohl auch bei kleineren Trägern zu bejahen sein.

Tipp:

Träger sollten sich ungeachtet der gesetzlichen Vorgabe nicht scheuen, einen Datenschutzbeauftragten intern oder – was auch möglich ist – extern zu bestellen. Denn nicht vergessen: Datenschutz ist (auch) Kinderschutz. Und an dieser Stelle sollten Nachlässigkeiten auf keinen Fall passieren.

Dabei birgt ein/e Datenschutzbeauftragte/r für den Träger auch Vorteile: Denn diese Person bringt, die entsprechende Kompetenz bezogen auf die Kita-Welt vorausgesetzt, natürlich auch den notwendigen Sachverstand mit ein, steht gegebenenfalls auch als Ansprechpartner für Mitarbeitende, Eltern und sogar schlussendlich Behörden zur Verfügung und kann damit für Träger-Verantwortliche auch entlastend wirken.

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