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Kita-Unfall: Mit dem Privat-PKW zum Arzt zulässig?

Antwort:

Kurze Antwort: Grundsätzlich ja.

Langfassung: Ein Kind hat in der Kita einen Unfall. Ist der Unfall nicht derart schwer, dass sofort der Notarzt gerufen werden müsste, drängt sich schnell die Frage nach den Alternativen auf.

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Als Alternativen denkbar sind: Trotzdem auf einen Notarzt bestehen, denn sicher ist sicher. Oder eine andere Form von medizinischer Unterstützung anfordern. Oder ein Taxi rufen und das Kind zum nächsten Arzt begleiten. Schlussendlich bestünde die Möglichkeit, mit dem eigenen privaten PKW (sofern vorhanden) das verunfallte Kind zum Arzt zu fahren.

Was letztendlich das „richtige Mittel der Wahl“ ist, kann natürlich nicht pauschal beantwortet werden. Denn hierfür kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Zudem können auch die eigene Aufregung und die Unsicherheit bei der Beurteilung etwaiger Verletzungen eine immense Rolle spielen.

Die Unfallkassen geben daher nachvollziehbar vor, dass bei begründeten Zweifeln, ob ein Taxi oder eine Fahrt mit dem eigenen PKW zum nächsten Arzt ausreichen, die Entscheidung den Beschäftigten in den Rettungsleitstellen überlassen werden sollte. Mit Hilfe möglichst genauer Schilderungen über den Unfallhergang und vor allem die Unfallfolgen können diese dann entscheiden, ob und welche Art des Einsatzes eines Rettungsteams erfolgen sollte.

Im Fall einer offensichtlich „leichten Verletzung“ sollte dagegen nicht die Feuerwehr gerufen werden, sondern mit einem Taxi oder dem eigenen PKW ein Arzt aufgesucht werden.

Aber ist die Fahrt mit dem eigenen PKW überhaupt zulässig? Und sind Fahrer:in wie auch Kind im Auto zudem gegen etwaige Personenschäden im Fall eines (weiteren) Unfalls weiter durch die Unfallversicherung abgesichert?

Hierzu gilt es zu bedenken, dass die Fahrt im eigenen PKW zunächst einen Fall der Nothilfe darstellen wird, wenn das unzumutbar lange Warten auf zum Beispiel ein Taxi für das Kind mit weiteren Schmerzen verbunden wäre. Insofern kann die Nutzung des eigenen PKW sogar geboten sein. Aber auch die Unfallkassen stellen klar, dass entgegen einer weitverbreiteten Ansicht, auch für solche Fahrten weiter der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.

Tipp:

Es reicht nicht aus, die Notfallpläne allein theoretisch zu besprechen. Zusätzlich kann nur eindringlich angeraten werden, sich die möglichen Situationen auch emotional zu vergegenwärtigen. Denn Aufregung, Angst und natürlich die Sorge um das Kind sind massive Faktoren, die natürlich auch die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen können. Daher ist es besser, sich auch emotional diesen Situationen einmal gedanklich zu stellen.

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