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Immer wieder erreicht uns bei Fortbildungen die Frage, wie sich Erzieher*innen verhalten sollen, wenn alkoholisierte Eltern ihre Kinder aus der Kita abholen wollen. Viele Erzieher*innen weigern sich in dieser Situation die Kinder mitzugeben und das ist auch richtig so. Die Erzieher*innen tragen nämlich in der Situation immer noch die Aufsichtspflicht und sind verpflichtet für das Kindeswohl zu sorgen.

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Besteht also der Verdacht auf Alkoholisierung oder Drogenmissbrauch kann der Erzieher oder die Erzieherin sich entscheiden, für die Situation eine andere Lösung zu finden, als das Kind mit dem Elternteil nach Hause gehen zu lassen. 

Das gilt auch, wenn dieser Vorwurf gar nicht stimmt, denn natürlich kann man nicht immer wissen ob der Verdacht auch wirklich wahr ist. Es müssen also nur Anhaltspunkte vorliegen.

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Kitarecht Folge 280 – Wenn betrunkene Eltern ihre Kinder aus der Kita abholen (wollen)
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