Rattengift hat frei ausgelegt in Kita, Kindergarten oder Hort nichts zu suchen

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Kürzlich hat ein Fall aus Dortmund für große Aufregung gesorgt, als dort auf oder an einem Kindergartengelände ein Rattengift-Köder mehrere Kinder wohl vergiftet hat. Die Polizei ermittelt hier noch.

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Ungeachtet dieses Vorfalls sollte natürlich klar sein, dass Rattengiftköder oder sonstige Giftköder auf einem Kita- oder Hort-Gelände nicht so ausgelegt werden dürfen, dass Kinder hiermit in Berührung kommen könnten.

Dabei sollte nicht unterschätzt werden, mit wie viel Fantasie Kinder auch an die “unmöglichsten” Ecken herankommen können, wenn diese nur eine spannende Entdeckung oder ein kleines Abenteuer versprechen. Plätze in einer Kita für das für Kinder gefahrlose Auslegen von Rattengift dürften daher eher wenig vorhanden sein.

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Aber zu bedenken ist auch Folgendes:

Aus Träger-Sicht sollte zudem sichergestellt werden, dass auch nicht “am” Kita-Gelände oder “am” Kindergarten etwa Giftköder ausgelegt sind – Zum Beispiel außerhalb des Kitazauns im angrenzenden Gebüsch oder dortigen Sträuchern. 

Denn für Kinder ist es ebenso spannend, mit einem Stock durch einen Zaun nach potentiell spannenden Gegenständen zu “angeln” und diese wie kleine Trophäen auf das Kita-Gelände zu ziehen. Dabei kann sich nach unserer Auffassung ein Kita-Träger nicht vollumfänglich dadurch freisprechen, dass er mit einem Nachbargrundstück nichts zu tun habe, da dieses etwa im Eigentum der Gemeinde oder einer anderen Privatperson stehe. 

Denn der Träger und dadurch die Erzieher sind im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht dazu angehalten, Kinder von sämtlichen potentiellen Gefahren zu schützen.

Und diese Gefahrenquellen müssen nicht unbedingt an einem Kita-Zaun halt machen.

Infolge dessen ist eben auch dafür Sorge zu tragen, dass Kinder in Kita, Kindergarten oder Hort nicht durch einen Zaun an kaputte Glasflaschen, weggeworfene Spritzen oder andere potentiell gefährliche Dinge gelangen.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Giftköder am oder auf dem Kita-Gelände
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