Kindergartengründung im Gewerbegebiet – warum es dort Probleme mit der Kita-Betriebserlaubnis geben kann

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Wir sind ja auch Dozenten an einer Fachschule für Sozialpädagogik, an der staatlich anerkannte Erzieher ausgebildet werden. Und kürzlich durfte sich eine Klasse bei uns die eigene Kita-Gründung „erträumen“.

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Schnell fand sich Einigkeit beim Kita-Namen, der Rechtsform, das eine eigene, „richtige“ Küche betrieben werden und (natürlich!) auch ein eigenes Kräuterbeet vorhanden sein soll. Etwas länger dauerte es zwar mit der Einigkeit zur Bezahlung der Erzieher (was wir übrigens sehr interessant fanden) und mit welchen monatlichen Betriebskosten wohl zu rechnen sei.

Aber mit einer Sache war wiederum schnell Einmütigkeit erreicht:

Die Einrichtung sollte an der Ostsee sein, direkt hinter dem Deich, mit tollem Außengelände und nur grüne Wiesen – so weit das Auge reicht – drumherum. Kein Autoverkehr und keine doofen Nachbarn, nicht einmal vorwitzige Schafe, sollten die pädagogische Arbeit mit den Kindern und den Spaß an der eigenen Einrichtung trüben.

Soweit, so gut.

Als zweiter Schritt war dann allerdings die erträumte „Ideal-Kita“ mit den Anforderungen des § 45 SGB VIII „Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung“ und den diversen Leitfäden der Kitaaufsichtsbehörden der Länder abzugleichen.

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Geht das denn überhaupt so einfach, wie vorgestellt?

Und siehe da:

„Analyse des sozialen Umfelds und der Lebenssituation der Familien und Kinder „ heißt es in einem Merkblatt zum Beispiel der Kitaaufsicht in Berlin sowie in einem anderen Leitfaden: 

„Es gilt Kindertagesstätten in Wohngebieten zu errichten.“

Da wurde es natürlich etwas problematisch. Denn ein Wohngebiet sollte ja gerade nicht um den ausgedachten Lieblings-Kindergarten herum sein, sondern – siehe oben – nur grüne Wiesen soweit das Auge reicht. 

Ob nun grüne Wiesen im Nirgendwo oder eine Kita im Gewerbegebiet – beides ist nicht ganz unproblematisch neu zu gründen. Denn die Aufsichtsbehörden wollen eher eine Einrichtung mitten im Sozialraum der Kinder und Eltern, die die Einrichtung hauptsächlich auch besuchen sollen.  

Natürlich gilt das nicht ausnahmslos. Es gibt auch Kindergärten mit ganz viel Natur(-raum) drum herum. Und auch z.B. eine Kita auf einem riesigen Krankenhaus-Campus spiegelt nicht unbedingt den Sozialraum der sie besuchenden Kinder wider.

Allerdings sollten insbesondere solche Vorhaben frühzeitig mit der jeweiligen Kitaaufsicht abgestimmt werden, um nicht später bei der erhofften Betriebserlaubnis eine unangenehme Überraschung zu erleben.

von Rechtsanwalt Holger Klaus  [Mehr…]

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Kitagründung im Niemandsland? Stichwort „Sozialraum“…