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In Teil 1 [Link hier] unseres Kitarecht-Podcasts haben wir uns mit den rechtlichen Entwicklungen im Kinderschutz beschäftigt und einen Rückblick gewagt, wie es zu der aktuellen Gesetzeslage gekommen ist.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Ebenso haben wir darüber geredet, wie brandgefährlich es ist, wenn Träger und Kitaleitungen bei diesen gesetzlichen Vorgaben zum Kinderschutz und an ein Kinderschutzkonzept gewisse Nachlässigkeiten zeigen. 

In Teil 2 wird es nun ganz konkret. Wir beleuchten die Vorgaben des §8a SGB VIII bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls. Wir brechen dabei denn doch recht sperrigen Wortlaut des Gesetzes runter und versuchen zu vermitteln, wie hilfreich im Einzelfall die Vorgaben für Erzieher in Kita, Kindergarten und Hort sein können.

 

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Denn eines dürfte auf der Hand liegen:

Treten einmal Anhaltspunkte für bzw. der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung zu Tage, so ist dies zumeist für die „am Kind“ arbeitende Fachkraft eine herausfordernde und oftmals auch sehr stressige Situation. In diesem Augenblick kühlen Kopf zu bewahren ist jedoch nicht nur erforderlich, sondern eben auch die gesetzliche Maßgabe.

Damit dies gelingt muss zur Beratung, d.h. zur Gefährdungseinschätzung, eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) hinzugezogen werden. Warum das richtig und hilfreich ist und wie das Hinzuziehen möglichst schnell und einfach funktioniert ist Thema unseres Podcasts.

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #27: Kita, Kinderschutz und §8a-Verfahren (Teil 2)