Für Träger, Leitungen, Erzieher/innen, Eltern.
Die Erziehungspartnerschaft und der Kita-Betreuungsvertrag
Kann eine nicht gelingen wollende oder vielleicht zerbrochene Erziehungspartnerschaft einen Kündigungsgrund darstellen? Nicht selten erleben wir in unserer Praxis Anfragen von Leitungskräften aus Kindertageseinrichtungen, ob bzw. eigentlich nur wie ein Betreuungsverhältnis mit einem bestimmten Elternpaar gelöst werden könne. Das Verhältnis


