“Kommunale Einrichtungen kommen doch auch mit weniger zurecht”
Der Kampf der freien Träger in Schwedt um finanzielle Gleichbehandlung mit kommunalen Einrichtungen, von dem die Märkische Oderzeitung aktuell berichtet, kann bedauerlicherweise problemlos auf viele andere Regionen übertragen werden.
Denn gerne wird seitens der Kommunen darauf verwiesen, dass die kommunalen Einrichtungen doch auch ganz prima mit dern Geldern klar kommen würden.
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Oder warum denn, bitteschön, Zusatzbeiträge für besondere Leistungen erhoben werden, denn die kommunalen oder städtischen Kindergärten würden es doch auch ohne die Zusatzbeiträge schaffen.
Es steht also oftmals latent der freien Trägern entgegenbrachte Vorwurf der Misswirtschaft bzw. der nicht “sparsamen Betriebsführung” im Raum und freie Träger somit erst einmal unter Rechtfertigungsdruck.
Dabei werden hier unseres Erachtens zum Nachteil der freien Träger gerne die berühmten Äpfel mit Birnen verglichen.
Denn eine größere städtische Einrichtung auf kommunalen Grund und Boden mit vielleicht 150-180 Kindern kann schwerlich mit einer kleinen Einrichtung in Innenstadtlage mit etwa 45 Kindern vergleichen werden.
In der Wirtschaft würde man hier von sogenannten Skaleneffekten sprechen, die nicht nur beim Einkauf von Essen und Materialien, sondern auch beim Personal, zum Beispiel beim Hausmeister, zum Tragen kommen. Natürlich kostet die Innenstadtlage auch von der Miete bzw. Pacht entsprechend mehr.
Dann gibt es von den Eltern nachgefragte pädagogische Konzepte, die einfach mit einem höheren finanziellen Aufwand verbunden sind und zumeist nur von freien Trägern angeboten werden. Man denke nur an die Kosten für die Anschaffung zum Beispiel von Montessori – Spielzeug.
Will sich eine kleine Einrichtung in freier Trägerschaft darüber hinaus einen eigenen Koch “leisten”, ist schnell der finanzielle Rahmen ausgeschöpft, so dass zwangsläufig auf Zusatzbeiträge durch Eltern zurückgegriffen werden müssen.
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Gerade der letztere Fall ist hierbei exemplarisch: Denn der Verfasser dieser Zeilen hat es noch nirgendwo erlebt, dass Eltern etwa begeistert waren, wenn statt des eigenen Kochs plötzlich ein Caterer beauftragt werden muss.
Also halten freie Kindergarten-Träger nachvollziehbar – und zumeist glücklicherweise – am eigenen Koch fest und stellen sich lieber der Diskussion mit der Verwaltung, als die Kinder und deren Eltern durch eine solch eklatante Änderung im Kitaalltag zu verärgern.
Schlussendlich verfügen die großen städtischen Kita-Träger bzw. Kita-Verbunde und städtische Eigenbetriebe über einen ganz anderen Apparat, als die fast immer kleineren Träger, die sich für jedes Problem einen Innenarchitekten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Brandschutzbeauftragten, Malermeister, Elektriker usw. erst kosten- und zeitintensiv suchen müssen.
Nun gibt es seitens der Verwaltung immer wieder die Idee, kleinere Träger zu größeren Zusammenschlüssen zu drängen.
Aber das dürfte, wenn überhaupt juristisch und praktisch durchsetzbar, tatsächlich eher zu Lasten der Vielfalt in der Kitalandschaft und des Wahlrechts der Eltern gehen, als wirklich das Problem der oft nicht adäquaten Kita-Finanzierung zu lösen.
Rechtsanwalt Holger Klaus
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