Kein Kitaplatz?

Keine andere Betreuungsmöglichkeit?

Schadensersatz wegen Verdienstausfall?

Wir als erfahrene Rechtsanwälte auf dem Spezialgebiet „Kitarecht“ helfen!

Es dürfte sich herumgesprochen haben, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (in Krippe, Kita oder in der Kindertagespflege) häufig an fehlenden oder nicht zumutbaren Plätzen zu scheitern droht. 

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Allerdings stellt sich in dem Einzelfall die Frage, ob sich betroffene Eltern und deren Kinder schon mit der Aussage, es gäbe leider „keinen Kitaplatz“ mehr für sie, zufriedengeben sollten. Denn natürlich kann ein Rechtsanspruch auch mit allen rechtlichen Mitteln verfolgt werden.

Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat ausdrücklich festgestellt:

„Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern, die eine frühkindliche Betreuung in Anspruch nehmen möchten, einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Betreuungsplatz anzubieten.“

Eine Entscheidung mit deutschlandweiter Bedeutung!

Zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs gehört nicht nur das ordnungsgemäße Antragsverfahren auf Nachweis einer angemessenen Betreuungsmöglichkeit unter gleichzeitiger Darlegung der besonderen Erfordernisse im Einzelfall, sondern gegebenenfalls auch das Vorgehen mittels gerichtlichen Eilverfahrens, oftmals auch salopp Kitaplatzklage genannt.

Wer das gerichtliche Eilverfahren anstrengt, soll bei der Kitaplatzvergabe offenbar bevorzugt werden – schreibt derTagesspiegel aus Berlin!

Gerade wenn die Kitaplatz-Krise fast ausweglos erscheint, sollte also nichts unversucht bleiben. Und den gesetzlich garantierten Anspruch auf einen Betreuungsplatz auch im gerichtlichen Eilverfahren geltend zu machen ist Ihr gutes Recht! Wir helfen hierbei deutschlandweit! 

Rechtliche Schritte sollten im Einzelfall auch in Hinblick auf etwaige Folge- und Ersatzansprüche bedacht werden. Denn mit dem fehlenden Kitaplatz können bekanntlich auch empfindliche Verdienstausfälle bei Mama oder Papa einhergehen.

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Diese Schadensersatzansprüche werden in vielen Fällen aber nur dann erfolgreich durchgesetzt werden können, wenn zuvor nicht nur alles (und hierzu kann auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren gehören) versucht wurde, um eine Betreuungsmöglichkeit tatsächlich zu erlangen und bereits zu diesem Zeitpunkt ebenso hinreichend – und vor allem nachweisbar! – auf den dringenden Betreuungsbedarf und die besondere Eilbedürftigkeit hingewiesen wurde.

Hierzu ganz konkret zum Beispiel unser Video vom 22.01.2020:

Der entsprechende Artikel dazu in der Berliner Morgenpost oder beim Stern.de.

Wir helfen deutschlandweit: Sprechen Sie uns einfach an!

Über das einschlägige „Kitaplatz-Urteil“ des Bundesgerichtshofs haben wir in einem unserer Kitarechtler-Videos (Gesamtübersicht hier) schon einmal berichtet:

Natürlich ist auch das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII im Zusammenhang mit einem Kitaplatz oftmals sehr relevant. Denn in Absatz 1 des § 5 SGB VIII heißt es:

„Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.“

Auch hier gibt es eine Vielzahl an rechtlichen Gesichtspunkten zu beachten.

Davon abgesehen: Was ist ein „bedarfsgerechter“ Kitaplatz? Dazu gibt es viele Entscheidungen zu beachten. Denn insbesondere: Welche Fahrtstrecke bzw. Wegstrecke ist Eltern zu Fuß, mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln bei einem vom Amt nachgewiesenen Kitaplatz überhaupt zumutbar? Auch hierzu gibt es bereits eine Vielzahl an Entscheidungen:

Auch interessant: Das Oberverwaltungsgericht Münster im Februar 2020 zur Reichweite des Rechtsanspruchs auf Nachweis eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes auch für die sogenannten Randzeiten. Wir kommentieren im Video die Entscheidung:

In Berlin und Brandenburg kommt darüber hinaus auch noch der Staatsvertrag über die gegenseite Gewährung von Betreuungsmöglichkeiten in Kindertagesstätten hinzu. Denn oftmals ziehen Eltern nur knapp hinter die jeweilige Landesgrenze („Speckgürtel“), wollen aber natürlich ihre Kinder in der gewohnten Umgebung „ihrer“ Kita belassen.

Auch hierzu haben wir bereits in einem unserer Videos berichtet:

Auch viele Zeitungen berichten nun von immer mehr Eilverfahren und Klagedrohungen wegen fehlender Kitaplätze und Betreuungsmöglichkeiten in Berlin und haben auch interessante neue Zahlen, wie wir hier in unserem Blog aufbereitet haben.  Mehr…

In vielen anderen Gegenden in Deutschland sieht es aber auch nicht besser aus. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Über uns:

Wir sind als Rechtsanwälte und „Kitarechtler“ fast ausschließlich mit rechtlichen Fragestellungen rund um Krippe, Kindergarten oder Hort befasst. Mit unserem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten sind wir dabei deutschlandweit tätig. Wir publizieren regelmäßig für Fachzeitschriften, halten Vorträge und sind häufig Ansprechpartner für TV, Radio und Zeitungen.   

Unsere Bücher zum Kitarecht haben jeweils den Bestseller-Platz 1 der entsprechenden amazon.de-Kategorie erreicht, nämlich einmal in „Familienrecht“ und einmal in „Kindergarten- und Vorschulpädagogik“. 

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