Möchte ein Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger als Arbeitgeber bei einem Erzieher ein Fehlerverhalten rechtswirksam beanstanden wird häufig zur Abmahnung gegriffen. Es gibt aber auch die sogenannte Korrekturvereinbarung als Alternative. > Lesen Sie, was andere über uns sagen! < Was eine
Kitarechtler.de Podcast #7: Abmahnung oder Korrekturvereinbarung als Alternative?
