Nr. 142 von 1.000 I Sicherheit auf dem Kita-Gelände „Aufenthaltsbereiche im Außengelände von Kindertageseinrichtungen müssen mit Einfriedungen versehen sein. Einfriedungen sind so zu gestalten, dass diese ausreichend hoch sind, nicht zum Hochklettern verleiten und keine Gefährdungen mit sich bringen. Als ausreichende