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Nr. 142 von 1.000 I Sicherheit auf dem Kita-Gelände

„Aufenthaltsbereiche im Außengelände von Kindertageseinrichtungen müssen mit Einfriedungen versehen sein. Einfriedungen sind so zu gestalten, dass diese ausreichend hoch sind, nicht zum Hochklettern verleiten und keine Gefährdungen mit sich bringen.

Als ausreichende Höhe wird ein Maß von mindestens 1m angesehen. Bei besonderen Umgebungsgefährdungen – z.B. durch eine stark befahrene Straße – kann eine noch höhere Einfriedung notwendig sein“

(Unfallkasse)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Neugierige und abenteuerlustige Kinder sind manchmal nur schwer aufzuhalten. Einerseits ist es für Erzieher*innen fast unmöglich immer alle Kinder im Blick zu haben, andererseits wird die List, Kraft und der Mut der Kinder oft unterschätzt. Wenn ein Kind es jedoch schafft, ungesehen aus der Kita wegzulaufen, kann dies unberechenbare Folgen haben. Es muss also um jeden Preis verhindert werden.

Zum Beispiel durch eine richtige Einfriedung, die je nach Umgebung / Sozialraum der Kita und dem jeweiligem Alter der in diesem Bereich betreuten Kinder unterschiedlich ausgestaltet werden muss.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 142: Sicherheit auf dem Kita-Gelände
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