Kann ein Erzieher-Verhalten in der Freizeit den Kita-Träger zur Kündigung berechtigen? Auch wenn es überraschen sollte – denkbar ist das schon! Zwar könnte man sicherlich annehmen, dass es den Kita- oder Hort-Träger als Arbeitgeber gar nichts zu interessieren hätte, was
Kitarechtler Podcast #42: Wenn privates Verhalten auf Kita-Erzieher zurückfällt!
„Was ich in meiner Freizeit mache, ist meine Sache!“ – oder auch nicht! Ein Träger muss nicht jedes private Verhalten dulden! Aufgepasst! Auch wenn im Normalfall „Privates“ und „Dienstliches“ streng voneinander getrennt werden sollten, gibt es doch so manches Verhalten
Porno-drehende Erzieherin für Arbeitgeber unzumutbar?
Darf ein Kita-Träger einer im Nebenjob Pornos drehenden Erzieherin kündigen? Das zuständige Arbeitsgericht hatte dies zunächst bejaht und eine Pflichtverletzung der Erzieherin im sogenannten außerdienstlichen Bereich gesehen. Allerdings nicht fristlos, sondern nur ordnungsgemäß zum Ablauf der Kündigungsfrist. Hiergegen wehrt sich nun