Schließzeiten vertragen sich nicht mit dem Betreuungsanspruch von Eltern – und Kita-Betreuungsverträge sind zu halten. In Mecklenburg-Vorpommern und dort insbesondere in Rostock hat unlängst das Vorhaben einiger Kita-Träger, plötzlich Schließzeiten einführen zu wollen, für erhebliche Unruhe bei den dortigen
Der Betreuungsanspruch kennt keine Schließzeiten und Verträge sind zu halten!
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