Nr. 45 von 1.000 I Planung Kita-Badeausflug „Für die Organisation und Durchführung eines Badeausflugs ist grundsätzlich die Einwilligung der Personensorgeberechtigten erforderlich.“ (Unfallkasse Brandenburg) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Ein Badeausflug macht Kindern wahrscheinlich sehr
Hinweise der Unfallkassen Nr. 45: Kita-Badeausflug – Einwilligung Eltern!
