Nr. 45 von 1.000 I Planung Kita-Badeausflug
„Für die Organisation und Durchführung eines Badeausflugs ist grundsätzlich die Einwilligung der Personensorgeberechtigten erforderlich.“
(Unfallkasse Brandenburg)
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Hinweise der Unfallkassen Nr. 45. Kita-Badeausflug: Einwilligung Eltern!