Will der Träger bei einem Erzieher ein erneutes Fehlverhalten vermeiden, muss es nicht immer die Abmahnung sein – auch eine sog. Korrekturvereinbarung kann unter Umständen sinnvoll sein! Erfolgt durch einen Erzieher im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen im Kita-, Kindergarten- oder
Erzieher: Statt Abmahnung es mit einer Korrekturvereinbarung versuchen?
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