Nr. 8 von 1.000 I Kita-Außengelände und die ‚Fahrzeuge‘ „Bei der Neuanschaffung von Rollern und Laufrädern sollte nicht allein auf die CE-Kennzeichnung vertraut werden. Mit einem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird die Sicherheit zusätzlich von einem unabhängigen Prüfinstitut bestätigt.“ (Unfallkasse NRW) Alle
#Kitarechtler.de Folge 158 – Helmpflicht in Krippe und Kindergarten oder Kita?
Wenn ein Fahrradhelm schon beim Laufrad praktisch Standard ist, drängt es sich auch für den Kita-Alltag auf… Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…] Sie haben Fragen zum Kitarecht? Rufen Sie uns einfach für