Nr. 110 von 1.000 I Krippe, Kita und der Brandschutz „Aufenthaltsbereiche für Kinder unter drei Jahren sollten nach Möglichkeit im Erdgeschoss liegen, da dann eine Evakuierung wesentlich einfacher zu bewerkstelligen ist als aus einem höher gelegenen Stockwerk.“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere