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Nr. 91 von 1.000 I Bodentrampoline

„Der Einbau der Geräte muss innerhalb geeigneter Böden bzw. Untergründe mit stoßdämpfendem Untergrund erfolgen. Die Einfassung (Umrandung) muss in ordnungsgemäßen Zustand sein.“

(DGUV)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Bei Trampolinen kann es, besonders wenn mehrere Kinder dieses gleichzeitig benutzen, schnell dazu kommen, dass ein Kind vom Trampolin auf den Boden fällt. Deswegen ist es wichtig, dass dieser Boden nicht zum Beispiel aus Asphalt besteht, sondern einen stoßdämpfenden Untergrund darstellt, um Verletzungen zu vermeiden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 133: Bodentrampoline
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